Slalomcanal - Betriebsordnung

Betriebsvorschriften der künstlichen Slalomstrecke in Roudnice n/L

1. Objekt der Slalomstrecke

Der Slalomkanal wird als eine künstliche Slalomstrecke mit Schwierigkeitsgrad WW 3–4 genutzt. Die Schleuse ist 12 m breit, 350 m lang und liegt am rechten Elbufer. Der Beginn des Slalomkanals am Klappenverschluss ist mit einer Signalisierung versehen. Wenn das Licht an ist, ist die Schleuse außer Betrieb und mit der Klappe wird manipuliert.

 

2. Bewegung im Bereich des Wasserwerkes

Aufgrund von Lebensgefahr im Bereich des Wasserwerkes (über dem Wehr, Wehrkonstruktion und unter dem Wehr), ist den Teilnehmern der Slalomstrecke untersagt, die Wehrkonstruktion zu betreten und sich mit Booten den angeführten Wehrteilen zu nähern. Die Bewegung der Teilnehmer im Bereich – über dem Wehr und unter dem Wehr – ist durch gelb gestrichene Bojen begrenzt. Das Fahren mit den Booten in den Bereich der Schutzzone des Wehrs ist strengstens untersagt.

 

3. Betriebsteilnehmer

Die Boote sind von Personen zu führen, die dazu körperlich und geistig fähig, mit der Führungstechnik der Boote sowie mit der Fassung dieser Betriebsvorschriften vertraut sind. Um die Sicherheit zu erhöhen, muss jeder Teilnehmer einen Schutzhelm und eine Schwimmweste mit Tragfähigkeit nach den geltenden Regeln des Kanusports tragen, und dies sowohl bei Trainings als bei Wettkämpfen. Die Teilnehmer dürfen nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen und anderen Betäubungsmitteln stehen.

Die maximale Anzahl von Booten auf dem Slalomkanal zur gegebenen Stunde beträgt 40 Kajaks oder 20 Rafts. Die Mindestanzahl für die Kanalinbetriebnahme beträgt 5 Boote.

 

4. Pflichten der Teilnehmer

1. Während des Betriebs sind alle Teilnehmer verpflichtet, die Sicherheitshinweise der Mitarbeiter des Betreibers zu befolgen. Alle Teilnehmer sind sich der Tatsache bewusst, dass sie auf eigenes Risiko fahren.

2. Personen unter 18 Jahren können auf der Strecke nur in einer organisierten Gruppe unter Aufsicht eines Trainers trainieren. 3. Jeder Sportler ist verpflichtet, sich vor dem Trainingsbeginn beim Verwalter zu melden und die Gebühr für die Nutzung des Slalomkanals zu bezahlen.

3. Sollten seitens der Öffentlichkeit die Einstellung/Platzierung der Tore geändert werden, müssen diese in den ursprünglichen Zustand gebracht werden. Bei Verletzung der Betriebsvorschriften kann eine Geldstrafe erhoben werden, die der Verwalter bestimmt.

4. Alle Benutzer sind verpflichtet, sich vor Beginn des Trainings auf der Slalomstrecke beim Verwalter zu melden und die Trainingsstunden zu bezahlen.

5. Alle Benutzer sind verpflichtet, den Trainingsplan für die gegebene Woche unter http://www.kkroudnice.cz/de/rozpis-treninku zu befolgen und die vorbehaltenen Trainingsstunden zu respektieren.

 

Ein Sportler, der diese Bedingungen nicht einhält, wird zum Training auf der Strecke nicht zugelassen. Der Betreiber Kanu-Club Roudnice nad Labem, z.s., haftet nicht für Schäden, entstanden während des Trainings und anderer sportlicher Nutzung des Slalomkanal (Gesundheitsschäden oder Schäden an Booten).

 

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