Slalomcanal - Betriebsordnung
Betriebsordnung
für die künstliche Slalomstrecke in Roudnice nad Labem
1. Zweck der Betriebsordnung
Diese Betriebsordnung legt die grundlegenden Regeln für den sicheren Betrieb und die Nutzung des Geländes des Kanuclubs Roudnice nad Labem, z. s., fest. Sie gilt insbesondere für die künstliche Slalomstrecke, das Bootshaus, die zugehörigen Einrichtungen und die angrenzenden Flächen.
Zweck dieser Betriebsordnung ist die Verhütung von Unfällen, die Abwendung von Gefahren für Leben und Gesundheit sowie die Vermeidung von Sachschäden und sonstigen außergewöhnlichen Ereignissen.
2. Verbindlichkeit der Betriebsordnung
Diese Betriebsordnung ist für alle Personen verbindlich, die das Gelände betreten oder die Slalomstrecke, das Bootshaus, die zugehörigen Einrichtungen, die angrenzenden Flächen oder andere Teile des Geländes des Kanuclubs Roudnice nad Labem, z. s. nutzen.
Mit dem Betreten des Geländes, der Durchführung einer Reservierung, der Entrichtung einer Gebühr oder der Aufnahme einer sportlichen Tätigkeit bestätigt der Nutzer, dass er diese Betriebsordnung zur Kenntnis genommen und verstanden hat und sich zu ihrer Einhaltung verpflichtet.
Ein Nutzer, der das Gelände ohne vorherige elektronische Reservierung oder vorherige Anmeldung betritt, ist verpflichtet, sich vor Aufnahme jeglicher sportlicher Tätigkeit mit der jeweils gültigen Fassung der Betriebsordnung vertraut zu machen, die entweder im Gelände ausgehängt oder elektronisch verfügbar ist.
Mit der Aufnahme einer sportlichen Tätigkeit bestätigt der Nutzer, dass er diese Betriebsordnung gelesen und verstanden hat und sich zu ihrer Einhaltung verpflichtet.
3. Charakter der Anlage und Nutzung auf eigene Gefahr
Die Anlage ist eine Sport- und Wassersportanlage mit erhöhtem Gefahrenpotenzial.
Sportliche Aktivitäten im Wildwasser, der Aufenthalt in Gewässernähe, der Umgang mit Wasserfahrzeugen sowie das Betreten von Uferbereichen, Brücken, Treppen, Pontons und anderen Teilen des Geländes sind mit einem erhöhten Risiko von Verletzungen, Gesundheitsschäden, Sachschäden und in extremen Fällen mit Lebensgefahr verbunden.
Vor Beginn jeder Tätigkeit ist jeder Nutzer verpflichtet, insbesondere seine Fähigkeiten, seinen Gesundheitszustand, seine Erfahrungen, den Zustand und die Eignung seiner Ausrüstung, die aktuellen Bedingungen sowie den Schwierigkeitsgrad der Slalomstrecke selbstständig zu beurteilen.
Der Nutzer darf seine Fähigkeiten nicht überschätzen und darf eine Befahrung weder beginnen noch fortsetzen, wenn er nicht über die notwendige gesundheitliche Eignung verfügt, erschöpft, verletzt oder unterkühlt ist oder wenn die aktuellen Bedingungen seine Fähigkeiten übersteigen.
Volljährige Personen, die die Slalomstrecke außerhalb eines organisierten Trainings nutzen, tun dies ausschließlich auf eigene Gefahr und in eigener Verantwortung.
Es wird empfohlen, das Wasser nicht allein zu befahren und sicherzustellen, dass sich vor Ort eine weitere geeignete Person befindet, die im Notfall Hilfe anfordern kann.
Der unbeaufsichtigte Aufenthalt auf dem Gelände oder die eigenverantwortliche Nutzung des Wasserbauwerks begründet keine Verpflichtung des Betreibers, eine ständige Aufsicht, Überwachung oder Rettungsbereitschaft zu gewährleisten.
4. Grundlegende Regeln für den Betrieb der Slalomstrecke
Der Slalomkanal wird als künstliche Slalomstrecke der Schwierigkeitsklasse WW 2–3 betrieben.
Der Kanal ist 12 Meter breit, 350 Meter lang und befindet sich am rechten Ufer der Elbe. Am Kanalanfang befindet sich an der Wehrklappe eine Einfahrtssignalanlage.
Ist die Signalanlage aktiviert, ist der Kanal außer Betrieb; währenddessen erfolgen Bedienvorgänge an der Wehrklappe.
Die höchstzulässige Anzahl von Wasserfahrzeugen im Kanal beträgt pro Stunde:
- 40 Kajaks oder
- 20 Rafts.
Für die Inbetriebnahme der Slalomstrecke sind mindestens fünf Boote erforderlich.
Alle Nutzer sind verpflichtet, den Trainingsplan, reservierte Zeiten, Anweisungen des Anlagenverwalters sowie festgelegte Trainingszeiten einzuhalten.
Zur Erhöhung der Sicherheit ist jeder Nutzer verpflichtet, während des Trainings und bei Wettkämpfen einen Schutzhelm sowie eine Schwimmweste mit einem den geltenden Regeln des Kanusports entsprechenden Auftrieb zu tragen.
Es ist untersagt, das Gelände zu betreten oder sportliche Aktivitäten unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen oder anderen berauschenden Substanzen auszuüben.
Während des gesamten Betriebs der Slalomstrecke muss eine verantwortliche Person benannt sein. Als verantwortliche Person im Sinne dieser Betriebsordnung gelten insbesondere der Anlagenverwalter, ein Trainer oder ein Gruppenleiter.
Vor Beginn des Trainings ist die verantwortliche Person verpflichtet,
- sich mit den aktuellen Bedingungen vertraut zu machen,
- den Trainingsbetrieb der Gruppe zu organisieren,
- im Notfall die erforderliche Hilfe anzufordern,
- die Einstellung des Streckenbetriebs zu veranlassen und
- den Anlagenverwalter zu informieren.
Bei Gastvereinen, Schulen, kommerziellen Veranstaltern oder anderen organisierten Gruppen müssen Name und Telefonnummer des Gruppenleiters vorab bekannt gegeben werden.
Die Wehrklappe, die Wassersteuerung, die Signalanlage, Zugangscodes, Schlüssel, Zugangsdaten sowie andere technische Einrichtungen dürfen ausschließlich von einer durch den Betreiber autorisierten und nachweislich unterwiesenen Person bedient werden.
Codes, Schlüssel und Zugangsdaten dürfen nicht an unbefugte Personen weitergegeben werden.
Jeder Teilnehmer ist dafür verantwortlich, dass sein Boot, Paddel, Helm, seine Schwimmweste, sein Schuhwerk und seine sonstige Ausrüstung funktionsfähig, unbeschädigt und für den vorgesehenen Zweck geeignet sind.
Der Anlagenverwalter oder eine andere verantwortliche Person ist berechtigt, die Nutzung ungeeigneter Ausrüstung zu untersagen.
5. Ungünstige Wetterbedingungen und natürliche Bedingungen
Der Betrieb der Slalomstrecke sowie jede sportliche Tätigkeit auf dem Gelände dürfen insbesondere unter folgenden Bedingungen weder aufgenommen noch fortgesetzt werden: bei Gewitter oder Blitzgefahr, starkem Wind, Hochwasser, ungewöhnlicher Wasserführung, Eisbildung, eingeschränkter Sicht, technischen Störungen, Ausfall der Signalanlage, Hindernissen auf der Strecke, auf Anweisung des Betreibers des Wasserbauwerks, des Anlagenverwalters oder einer anderen verantwortlichen Person sowie bei sonstigen ungünstigen natürlichen, technischen oder betrieblichen Bedingungen, die die Sicherheit von Personen gefährden können.
Bei Gewitter oder Blitzschlaggefahr sind alle Nutzer verpflichtet, das Wasser unverzüglich zu verlassen. Es ist verboten, Brücken, Pontons, Uferkanten oder andere exponierte Stellen zu betreten. Die Nutzer haben sich unverzüglich in einen sicheren Bereich zu begeben.
Über die Sperrung oder Wiederöffnung der Strecke entscheidet der Anlagenverwalter oder eine andere verantwortliche Person unter Berücksichtigung der aktuellen Bedingungen und des bestehenden Sicherheitsrisikos.
6. Bewegung im Bereich des Wasserbauwerks
Aufgrund der Lebensgefahr im Bereich des Wasserbauwerks, insbesondere im Oberwasser, auf den Wehranlagen und im Unterwasser, ist es den Nutzern der Slalomstrecke untersagt, die Wehranlagen zu betreten oder sich mit Booten diesen Bereichen zu nähern.
Der Bewegungsbereich der Nutzer im Ober- und Unterwasser wird durch gelb gekennzeichnete Bojen abgegrenzt. Das Betreten der Schutzzone des Wehrs ist streng verboten. Nutzer dürfen sich ausschließlich in den für das Training vorgesehenen Bereichen bewegen. Das Betreten gesperrter Bereiche ist unzulässig.
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese Betriebsordnung ist der Anlagenverwalter oder eine andere verantwortliche Person berechtigt, die Teilnahme einer Einzelperson oder einer gesamten Gruppe am Training unverzüglich zu beenden. Über ein mögliches Verbot der weiteren Nutzung der Strecke entscheidet der Betreiber unter Berücksichtigung der Schwere des Verstoßes.

Abbildung 1: Schutz- und Verbotsbereiche am Wasserbauwerk
7. Verantwortung der Gruppenleiter und Aufsicht über Minderjährige
Minderjährige dürfen das Gelände und die Slalomstrecke ausschließlich unter Aufsicht eines Trainers, eines gesetzlichen Vertreters oder einer anderen volljährigen Person nutzen, die während der betreffenden Zeit für sie verantwortlich ist.
Bei organisierten Trainings trägt der jeweilige Gruppenleiter die Verantwortung für die minderjährigen Teilnehmer. Er hat sicherzustellen, dass die Minderjährigen über die Sicherheitsvorschriften unterwiesen wurden, über eine angemessene Ausrüstung verfügen und sich ausschließlich in Bereichen und unter Bedingungen bewegen, die ihrem Alter, ihren Fähigkeiten und ihrem Gesundheitszustand entsprechen.
Bei organisierten Gruppen, Gastvereinen, Schulen, kommerziellen Veranstaltern oder anderen Gruppenbesuchen ist der Gruppenleiter für die nachweisliche Unterweisung aller Teilnehmer in dieser Betriebsordnung verantwortlich.
Der Gruppenleiter ist insbesondere dafür verantwortlich, dass die Teilnehmer:
- gesundheitlich geeignet sind und über die für die jeweilige Tätigkeit erforderlichen paddeltechnischen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen,
- über eine angemessene Ausrüstung verfügen,
- die Verhaltensregeln auf dem Gelände kennen,
- den Standort der Not-Aus-Taster kennen und
- über die Risiken im Zusammenhang mit dem Aufenthalt am Wasser und der sportlichen Tätigkeit auf der künstlichen Slalomstrecke informiert wurden.
Bei Gastvereinen trägt der Gruppenleiter außerdem die Verantwortung für die Einholung erforderlicher Zustimmungen der gesetzlichen Vertreter minderjähriger Teilnehmer sowie für Schäden, die von Mitgliedern der Gruppe verursacht werden, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.
Bei Raftgruppen, Anfängern, Kindern, kommerziellen Gruppen sowie Personen mit geringer Erfahrung ist der Gruppenleiter verpflichtet, ein strengeres Aufsichts- und Rettungskonzept vorzusehen, das der Anzahl, dem Alter, den Fähigkeiten und den Erfahrungen der Teilnehmer angemessen ist.
8. Not-Aus-Taster für die künstliche Slalomstrecke
Die Not-Aus-Taster der künstlichen Slalomstrecke sind zentrale Sicherheitseinrichtungen. Jeder Nutzer ist verpflichtet, sich vor Beginn der Befahrung mit deren Standort und Bedienung vertraut zu machen.
Bei technischen Problemen, Unfällen, Stürzen ins Wasser, dem Einklemmen einer Person oder eines Wasserfahrzeugs, einer unmittelbaren Gefahr für Leben oder Gesundheit, einer gefährlichen Situation im Bereich des Wasserbauwerks oder einem anderen außergewöhnlichen Ereignis dürfen die Not-Aus-Taster zur Unterbrechung des Betriebs der künstlichen Slalomstrecke betätigt werden.
Auf dem Gelände befinden sich zwei Not-Aus-Taster. Der erste befindet sich auf der Holzbrücke etwa in der Mitte des Kanals, der zweite im unteren Bereich des Kanals. Nach Betätigung eines Not-Aus-Tasters wird der Betrieb automatisch gestoppt. Eine Wiederinbetriebnahme ist erst nach Überprüfung der Situation und mit Zustimmung des Anlagenverwalters oder einer anderen verantwortlichen Person zulässig.
Jeder Nutzer ist verpflichtet, die Betätigung eines Not-Aus-Tasters unverzüglich dem Anlagenverwalter oder einer anderen verantwortlichen Person zu melden.
Die missbräuchliche Betätigung eines Not-Aus-Tasters oder jede unbefugte Manipulation an dieser Sicherheitseinrichtung ist untersagt und kann zum sofortigen Verweis vom Gelände sowie zur Geltendmachung von Schadensersatz für dadurch verursachte Schäden führen.

Abbildung 2: Übersicht der künstlichen Slalomstrecke Abbildung 3: Not-Aus-Taster an der Holzbrücke (geschlossen und geöffnet) sowie im unteren Bereich des Kanals
9. Weitere Sicherheitsvorschriften und Schutz des Eigentums
- Alle Nutzer sind verpflichtet, sich rücksichtsvoll und diszipliniert zu verhalten und Gefährdungen ihrer selbst, anderer Personen sowie des Eigentums des Betreibers oder Dritter zu vermeiden.
- Die Nutzer dürfen das Gelände, die Slalomstrecke, das Bootshaus, Pontons, Brücken, Treppen, Umkleideräume, Sanitäranlagen sowie sonstige Einrichtungen nur bestimmungsgemäß nutzen.
- Jede unbefugte Manipulation an technischen Einrichtungen, wasserwirtschaftlichen Anlagen, Absperrungen, Signalanlagen, Not-Aus-Tastern, Toranlagen, Hindernissen, Elektroinstallationen, am Kamerasystem oder an sonstigen Einrichtungen des Geländes ist untersagt.
- Es ist verboten, Einrichtungen des Geländes, Tore, Hindernisse, Seile, Bojen, Brücken, Treppen, Zäune, Informationstafeln, Rettungsmittel oder sonstige Anlagen zu beschädigen, zu versetzen oder zu verunreinigen.
- Das Betreten des Geländes oder die Ausübung sportlicher Tätigkeiten unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, Betäubungsmitteln oder psychotropen Stoffen ist verboten.
- Ohne Zustimmung des Betreibers oder des Anlagenverwalters ist das Betreten technischer Bereiche, Betriebs- und Lagerbereiche sowie anderer nur eingeschränkt zugänglicher Bereiche untersagt.
- Jeder Nutzer ist verpflichtet, festgestellte Mängel, Beschädigungen, gefährliche Zustände, Unfälle, Kollisionen, außergewöhnliche Ereignisse oder die Betätigung eines Not-Aus-Tasters unverzüglich dem Anlagenverwalter zu melden.
- Ein Nutzer, der einen Schaden am Eigentum des Betreibers, eines anderen Nutzers oder eines Dritten verursacht, haftet für den Ersatz dieses Schadens im Umfang der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Während des regulären Trainingsbetriebs ist es untersagt, im Kanal zu schwimmen oder sich ohne Boot hinuntertreiben zu lassen. Eine Ausnahme kann ausschließlich durch den Anlagenverwalter oder eine andere verantwortliche Person nach Beendigung des Trainings oder im Rahmen besonderer Übungen genehmigt werden. Voraussetzung ist, dass der Kanal für den Verkehr anderer Boote gesperrt wurde.
Es ist verboten, absichtlich den Fahrweg anderer Boote zu kreuzen, an Stellen mit eingeschränkter Sicht anzuhalten, auf Schwimmer oder andere Boote aufzufahren, außerhalb der vorgesehenen Bereiche ein- oder auszusteigen, ins Wasser zu springen, Hindernisse auf der Strecke zu schaffen oder die Betriebssicherheit auf andere Weise zu gefährden.
10. Unfälle, außergewöhnliche Ereignisse und Erste Hilfe
Unfälle, Rettungseinsätze, gefährliche Situationen, Beschädigungen von Ausrüstung sowie andere außergewöhnliche Ereignisse sind vom Nutzer unverzüglich dem Anlagenverwalter oder einer anderen verantwortlichen Person zu melden.
Erfordert es die Situation, ist der Nutzer verpflichtet, unverzüglich den Rettungsdienst, die Feuerwehr oder die Polizei der Tschechischen Republik zu verständigen.
Wichtige Notrufnummern:
- Rettungsdienst: 155
- Feuerwehr: 150
- Polizei der Tschechischen Republik: 158
- Einheitliche europäische Notrufnummer: 112
Die Nutzer sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Möglichkeiten angemessene Hilfe zu leisten, sofern sie dadurch weder sich selbst noch andere Personen gefährden.
Der Betreiber gewährleistet keine ständige medizinische Betreuung, Aufsicht durch Trainer, rettungsdienstliche Betreuung oder sonstige Aufsicht über sämtliche Personen auf dem Gelände. Jeder Nutzer ist verpflichtet, sein Verhalten an diesen Umstand anzupassen und gegebenenfalls selbst für eine seinem Alter, Gesundheitszustand, seinen Erfahrungen und der Art der sportlichen Tätigkeit angemessene Begleitung, Aufsicht oder sonstige Sicherheitsvorkehrungen zu sorgen.
Während des Betriebs müssen unter Berücksichtigung der Art des Trainings eine angemessene Aufsicht vom Ufer aus gewährleistet und geeignete Rettungsmittel verfügbar sein, insbesondere:
- ein Wurfsack,
- ein Erste-Hilfe-Kasten,
- ein Mobiltelefon.
Die verantwortliche Person legt die erforderlichen Sicherheits- und Rettungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der Anzahl, des Alters, der Erfahrung und des Leistungsniveaus der Teilnehmer fest.
Bei einem Unfall oder einem anderen außergewöhnlichen Ereignis sind insbesondere folgende Maßnahmen zu treffen:
- den Betrieb der Strecke unverzüglich einstellen,
- die Unfallstelle sichern,
- angemessene Erste Hilfe leisten,
- die Einsatzkräfte des integrierten Rettungssystems der Tschechischen Republik verständigen,
- den Anlagenverwalter informieren,
- das Ereignis anschließend im Betriebsbuch oder im Unfallregister dokumentieren.
Die genaue Anschrift des Geländes, die Zufahrt für Einsatzfahrzeuge, der Standort des Erste-Hilfe-Kastens sowie gegebenenfalls der Standort eines automatisierten externen Defibrillators (AED) müssen an gut sichtbarer Stelle auf dem Gelände ausgehängt und als Anlage zu dieser Betriebsordnung beigefügt sein.
11. Dokumentation von Unfällen, Mängeln und außergewöhnlichen Ereignissen
Unfälle, Kollisionen, Betätigungen von Not-Aus-Tastern, technische Störungen, Beschädigungen von Einrichtungen, gefährliche Zustände sowie andere außergewöhnliche Ereignisse sind dem Anlagenverwalter unverzüglich zu melden und im Betriebsbuch, Unfallregister oder in einer anderen vom Betreiber geführten Dokumentation zu erfassen.
Die Dokumentation muss in angemessenem Umfang mindestens folgende Angaben enthalten:
- Datum und Uhrzeit des Ereignisses,
- Ort des Ereignisses,
- kurze Beschreibung des Sachverhalts,
- Namen verfügbarer Zeugen,
- Angabe, ob Rettungskräfte verständigt wurden,
- Angabe, ob ein Not-Aus-Taster betätigt wurde,
- Name der Person, die den Eintrag vorgenommen hat.
12. Verantwortung des Betreibers und der Nutzer
Jeder Nutzer betritt die Slalomstrecke im Bewusstsein der mit dem Wassersport verbundenen Risiken und ist für seine paddeltechnische, gesundheitliche und körperliche Eignung sowie für den Zustand seiner eigenen Ausrüstung verantwortlich. Zwingende gesetzliche Rechte und Pflichten bleiben hiervon unberührt.
Der Betreiber haftet nicht für Verletzungen oder Schäden, die insbesondere infolge
- eines Verstoßes gegen diese Betriebsordnung,
- der Missachtung von Anweisungen des Anlagenverwalters,
- der Überschätzung eigener Fähigkeiten,
- fehlender gesundheitlicher Eignung,
- unzureichender Ausrüstung,
- eines unsachgemäßen Verhaltens des Nutzers,
- höherer Gewalt,
- ungünstiger natürlicher Bedingungen oder
- typischer Risiken des Wassersports
entstehen.
Der Betreiber haftet ferner nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände, Sportausrüstung, Boote, Paddel, Bekleidung, elektronischer Geräte, Wertsachen oder sonstiger Gegenstände, die auf dem Gelände, in Umkleideräumen, im Bootshaus, am Ufer oder in Fahrzeugen zurückgelassen werden.
Sportler oder andere Nutzer, die die in dieser Betriebsordnung festgelegten Bedingungen nicht einhalten, können vom Gelände verwiesen werden; ihnen kann die Fortsetzung des Trainings oder der Nutzung der Slalomstrecke untersagt werden.
13. Videoüberwachung und Informationen für Nutzer
Das Gelände des Kanuclubs Roudnice nad Labem wird dauerhaft durch ein Kamerasystem überwacht. Das Kamerasystem dient insbesondere dem Schutz von Personen und Eigentum sowie der Aufklärung außergewöhnlicher Ereignisse. Mit dem Betreten des Geländes nehmen die Nutzer diese Tatsache zur Kenntnis.
Informationen zum Verantwortlichen für das Kamerasystem, zum Zweck der Datenverarbeitung, zur Speicherdauer der Aufzeichnungen sowie zu den Rechten betroffener Personen sind in gesonderten Datenschutzhinweisen oder an sichtbarer Stelle auf dem Gelände veröffentlicht.
Die grundlegenden Sicherheitsvorschriften, das Verbot des Betretens gefährlicher Bereiche, Informationen zur Verwendung persönlicher Schutzausrüstung, die Notrufnummern sowie die Standorte der Not-Aus-Taster sind zusätzlich durch geeignete Beschilderung unmittelbar auf dem Gelände kenntlich zu machen.
14. Genehmigung und Inkrafttreten
Diese Betriebsordnung wurde durch den Vorstand des Kanuclubs Roudnice nad Labem, z. s., am 1. Juli 2026 genehmigt.
Diese Betriebsordnung tritt am 18. Juli 2026 in Kraft.
Anlagenverwalter und Ansprechpartner für die Meldung von Störungen, Unfällen und außergewöhnlichen Ereignissen:
Ondřej Zajíc
Tel.: +420 704 913 746
E-Mail: kanoe@kkroudnice.cz
Für die laufende Aktualisierung dieser Betriebsordnung ist Ondřej Zajíc verantwortlich.



